Hinweisgeberschutzgesetz = Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen
- Zur Umsetzung des EU-Rechts „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ tritt zum 17.12.2023 in Deutschland das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz)“ in Kraft – kurz HinSchG.
- Haben Sie berechtigte Bedenken oder Erkenntnisse zu Handlungen, Vorgängen oder Entscheidungen, die Ihres Erachtens gegen Gesetze, Normen oder gebotene Umgangsformen verstoßen, können Sie diese annonym melden. Nutzen Sie hierfür den folgenden Link*:
Hier können Sie Ihre Hinweise annonym weitergeben.
*Mit Aktivierung des Links verlassen Sie die Internetseiten der TPS GmbH Thüringer Personalservice. Sie wechseln zu einer unabhängigen Plattform. In Zusammenarbeit mit dem und